In den ersten zwei Jahren seit Bestehen des Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gab es in Baden-Württemberg insgesamt 69 Anträge auf ein ESUG-Verfahren. Diese verteilten sich je zur Hälfte (34 Fälle) auf die vorläufige Eigenverwaltung und auf das Schutzschirmverfahren (35 Fälle).
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